Betreuungsbüro Begleitung

Wir schaffen Struktur
und Entlastung im Alltag.

PA
Geschäftsführung Pelin Ayyildiz
Team

Vier Menschen,
ein Versprechen.

Hinter jeder Betreuung steht ein Mensch mit Geschichte, Haltung und Erfahrung. Lernen Sie das Team kennen, das Sie oder Ihre Angehörigen begleitet.

PA
Pelin Ayyildiz
Geschäftsführung · Berufsbetreuerin
est. 2014

Diplom-Sozialpädagogin mit über 20 Jahren Erfahrung im Sozial- und Betreuungswesen. Gründerin des Büros.

MA
Meliha Aslan
Berufsbetreuerin
Team

Diplom-Sozialpädagogin mit Erfahrung im Sozial- und Betreuungswesen.

IN
Ilyas Nachname
Berufsbetreuer · M.A.
Team

Sozialpädagoge mit Schwerpunkt psychische Erkrankungen, Sucht und Wohnungslosenhilfe. Zertifizierter Berufsbetreuer.

MN
Monika Nachname
Verwaltung · Klientenservice
Team

Erste Ansprechpartnerin am Telefon. Sorgt für reibungslose Abläufe, Termine und die Kommunikation mit Behörden.

Haltung

Für was wir stehen.

[Platzhaltertext — hier kannst du deinen Text einfügen. Eine kurze Beschreibung der Haltung, Philosophie oder Mission deines Büros. Drei bis fünf Sätze reichen.]

01

Würde

Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt vor seiner Lebensgeschichte — unabhängig von Diagnose, Alter oder Lebenssituation.

02

Verlässlichkeit

Wir tun, was wir sagen. Termine werden eingehalten, Rückfragen beantwortet, Entscheidungen dokumentiert.

03

Klarheit

Klare Worte, transparente Dokumentation, nachvollziehbare Entscheidungen — keine versteckten Kosten.

04

Nähe

Wir nehmen uns Zeit für jedes Gespräch. Wer uns vertraut, wird gehört — auch wenn es länger dauert.

Der Unterschied

Gesetzlich oder
privat beauftragt?

Wir bieten beide Formen: die rechtliche Betreuung im Auftrag des Gerichts und die private Betreuung auf vertraglicher Basis. Welche zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch.

Vom Gericht bestellt

Gesetzlich bestellte Betreuung

Auf Anordnung des Betreuungsgerichts — wenn die eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten nicht mehr möglich ist.

Grundlage
Gerichtsbeschluss nach §1814 BGB
Vertretungsmacht
In den festgelegten Aufgabenkreisen
Aufsicht
Berichts- und Rechnungspflicht gegenüber dem Gericht
Kosten
Aus dem Vermögen des Betreuten oder Staatskasse
Geeignet bei
Deutlich eingeschränkter Selbstbestimmungsfähigkeit
Auf Wunsch · vertraglich

Private Betreuung

Auf Wunsch und vertraglicher Basis — wenn Sie selbstbestimmt bleiben und Entlastung im Alltag wünschen.

Grundlage
Privatrechtlicher Vertrag
Vertretungsmacht
Keine — Sie entscheiden weiterhin selbst
Aufsicht
Direkte Abstimmung mit Ihnen oder Angehörigen
Kosten
Selbstzahlung, ggf. Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Geeignet bei
Wunsch nach Begleitung und Alltagsunterstützung

Sie sind unsicher, welche Form für Sie oder Ihre Angehörigen passt?

Wir beraten Sie