Diplom-Sozialpädagogin mit über 20 Jahren Erfahrung im Sozial- und Betreuungswesen. Gründerin des Büros.
Wir schaffen Struktur
und Entlastung im Alltag.
Vier Menschen,
ein Versprechen.
Hinter jeder Betreuung steht ein Mensch mit Geschichte, Haltung und Erfahrung. Lernen Sie das Team kennen, das Sie oder Ihre Angehörigen begleitet.
Diplom-Sozialpädagogin mit Erfahrung im Sozial- und Betreuungswesen.
Sozialpädagoge mit Schwerpunkt psychische Erkrankungen, Sucht und Wohnungslosenhilfe. Zertifizierter Berufsbetreuer.
Erste Ansprechpartnerin am Telefon. Sorgt für reibungslose Abläufe, Termine und die Kommunikation mit Behörden.
Für was wir stehen.
[Platzhaltertext — hier kannst du deinen Text einfügen. Eine kurze Beschreibung der Haltung, Philosophie oder Mission deines Büros. Drei bis fünf Sätze reichen.]
Würde
Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt vor seiner Lebensgeschichte — unabhängig von Diagnose, Alter oder Lebenssituation.
Verlässlichkeit
Wir tun, was wir sagen. Termine werden eingehalten, Rückfragen beantwortet, Entscheidungen dokumentiert.
Klarheit
Klare Worte, transparente Dokumentation, nachvollziehbare Entscheidungen — keine versteckten Kosten.
Nähe
Wir nehmen uns Zeit für jedes Gespräch. Wer uns vertraut, wird gehört — auch wenn es länger dauert.
Gesetzlich oder
privat beauftragt?
Wir bieten beide Formen: die rechtliche Betreuung im Auftrag des Gerichts und die private Betreuung auf vertraglicher Basis. Welche zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch.
Gesetzlich bestellte Betreuung
Auf Anordnung des Betreuungsgerichts — wenn die eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten nicht mehr möglich ist.
- Grundlage
- Gerichtsbeschluss nach §1814 BGB
- Vertretungsmacht
- In den festgelegten Aufgabenkreisen
- Aufsicht
- Berichts- und Rechnungspflicht gegenüber dem Gericht
- Kosten
- Aus dem Vermögen des Betreuten oder Staatskasse
- Geeignet bei
- Deutlich eingeschränkter Selbstbestimmungsfähigkeit
Private Betreuung
Auf Wunsch und vertraglicher Basis — wenn Sie selbstbestimmt bleiben und Entlastung im Alltag wünschen.
- Grundlage
- Privatrechtlicher Vertrag
- Vertretungsmacht
- Keine — Sie entscheiden weiterhin selbst
- Aufsicht
- Direkte Abstimmung mit Ihnen oder Angehörigen
- Kosten
- Selbstzahlung, ggf. Entlastungsbetrag §45b SGB XI
- Geeignet bei
- Wunsch nach Begleitung und Alltagsunterstützung
Sie sind unsicher, welche Form für Sie oder Ihre Angehörigen passt?
Wir beraten Sie